Standesamt
Standesamt Gunzenhausen VGem
Hier finden Sie alle Angelegenheiten welche das Standesamt betreffen.
Heirat
Heirat
Wir bitten, dass Sie sich vorher bei uns telefonisch erkundigen, welche Unterlagen Sie mitzubringen haben. Gleiches gilt für eine Terminvereinbarung.
Sie vermeiden damit, dass unnötige Behördengänge erforderlich sind.
Bürgerinfo zum Sterbefall
Bürgerinfo zum Sterbefall
Ein Sterbefall ist eine belastende Situation, bei der wichtige Schritte zu beachten sind:
- Rufen Sie zunächst den Arzt, der eine Todesbescheinigung ausstellt.
- Mit dieser Bescheinigung gehen Sie zum Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen, um Sterbeurkunden zu beantragen.
- Bei einem Sterbefall im Krankenhaus benötigen Sie zusätzlich Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde und eventuell Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Zuständig ist hier das Standesamt am Krankenhausstandort.
- Kontaktieren Sie ein Bestattungsinstitut, um die weiteren Vorbereitungen wie die Auswahl des Sarges und die Einbettung des Verstorbenen zu regeln.
- Setzen Sie sich mit der zuständigen Gemeinde bzw. dem Bürgermeister in Verbindung, um die Errichtung oder Nutzung einer Grabstätte zu klären.
- Nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarramt auf, um Termine für Aussegnung und Beerdigung zu vereinbaren. Das Pfarramt organisiert zudem die nötigen Helfer wie Kreuzträger, Mesner und Organist.
- Sie können eine Todesanzeige im Altmühl-Boten aufgeben.
- Informieren Sie den Rentenversicherungsträger und beantragen Sie gegebenenfalls Hinterbliebenenrente.
- Prüfen Sie Ihre Versicherungen und beantragen Sie Leistungen bei Lebens- oder Sterbegeldversicherungen.
Geburt
Geburt
Das Standesamt Gunzenhausen VGem ist nur für Beurkundungen bei Hausgeburten der Ansprechpartner. Bei Geburten im Krankenhaus ist das Standesamt am Sitz des Krankenhauses zuständig.
Mitzubringen wäre:
- Personalausweis oder Reisepass, Geburtsanzeige der Hebamme
- bei Kindern verheirateter Eltern: beglaubigte Abschrift Eheregister oder Eheurkunde.
- bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern: Geburtsurkunde der Mutter und – falls die Mutter verheiratet war – Nachweis über die Auflösung der Ehe/Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten; Geburtsurkunde des Vaters
Urkunden
Urkunden
Sie erhalten vom Standesamt der VG Gunzenhausen nachfolgende Urkunden:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen abholen wollen.
Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
Zur Erklärung über den Kirchenaustritt ist lediglich der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Bei Kindern, die noch keinen Personalausweis haben, reicht die Geburtsurkunde.



