Meldewesen
Pässe & Ausweise
Zur Antragstellung muss jede/r Bürger/in persönlich bei der VG Gunzenhausen erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:
- Den bisherigen Personalausweis oder Reisepass.
- Eine Geburtsurkunde (bei Erstausstellung eines Dokumentes in der VG)
- Seit dem 01.05.2025 sind ausgedruckte Passbilder unzulässig
Das Passbild muss elektronisch von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriedienstleister an die Behörde übermittelt werden (per mitgebrachten QR-Code). Alternativ kann das biometrische Passfoto direkt vor Ort in der Behörde erstellt werden - Eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei der Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren und bei einem Reisepass unter 18 Jahren notwendig. Diese ist in der Behörde auf Nachfrage erhältlich.
Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt derzeit ca. 2 Wochen und für Reisepässe 3-4 Wochen.
Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
Einwohnermeldeamt
Anmeldungen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft:
- Die Meldepflichtige Person muss den Umzug innerhalb von zwei Wochen melden.
- Bei jedem Einzug muss der Wohnungsgeber (z. B. Vermieter) eine Bestätigung ausstellen (sog. Wohnungsgeberbestätigung). Die Mitwirkungspflicht des Vermieters ist in § 19 Bundesmeldegesetz geregelt.
- Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung ist hier verfügbar oder kann bei der Anmeldung ausgehändigt werden.
- Wenn Sie der Eigentümer sind, geben Sie eine solche Erklärung für sich selbst ab.
Das Einwohnermeldeamt stellt außerdem Meldebescheinigungen aus, nimmt Anträge für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister entgegen, erstellt beglaubigte Kopien und stellt Fischereischeine aus.
Gewerbewesen
Wer eine gewerbliche Tätigkeit in den Mitgliedsgemeinden der VG Gunzenhausen beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich mitteilen – sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Bereich der Mitgliedsgemeinden oder deren Ortsteilen befindet.
Die An-, Ab- oder Ummeldung kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen vorgenommen werden. Hier können Sie dies auch online erledigen.
Ausländerwesen
Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Ausländer ein Einreisevisum, das bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden kann.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens vom 2.Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen), der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika.



