Standesamt

Sterbefall

Termine außerhalb der Öffnungszeiten bei dringenden Angelegenheiten aufgrund telefonischer Vereinbarung.

Bürgerinfo zum Sterbefall

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Ein Sterbefall in der Familie löst neben dem Schock auch eine große Unsicherheit aus, was als nächster Schritt zu tun ist. Wir möchten Ihnen deshalb eine kleine Hilfe geben, was bei einem Sterbefall zu tun ist:

– Den Arzt rufen. Er stellt eine Todesbescheinigung aus.

– Mit der Todesbescheinigung zum Standesamt gehen, um Sterbeurkunden ausstellen zu lassen. Zuständig hierzu ist das Standesamt der VG Gunzenhausen. Telefonnummer siehe oben.

– Bei einem Sterbefall im Krankenhaus ist eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde oder eine Familienbuchabschrift vorzulegen (bzw. beim zuständigen Standesamt zu besorgen). Für die Beurkundung ist hier das Standesamt am Sitz des Krankenhauses zuständig.

– Bestattungsinstitut anrufen (Sarg aussuchen, Verstorbenen einbetten lassen).

– Mit der zuständigen Gemeinde (Bürgermeister) wegen der Errichtung der Grabstätte in Verbindung setzen.

– Kontakt mit dem Pfarrer aufnehmen. Termin für die Aussegnung und Beerdigung festsetzen. Das Pfarramt erledigt: Kreuzträger, Mesner, Organist.

– Todesanzeige in der Tageszeitung (Altmühl-Boten), aufgeben.

– Mitteilung über den Sterbefall an den Rentenversicherungsträger, Hinterbliebenenrente beantragen.

– Eventuell Versicherungen ändern, bzw. bei Lebensversicherung, Sterbegeldversicherungen usw. Leistungen beantragen.

Kontakt:

Frau Seßler
Tel. 09831/6774-14
Zimmer 3
Email: vg.sessler@ vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831/6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@ vggunzenhausen.de