Unsere Flurumritte von 1901 - 1997
Rückblick auf die Flurumritte im 20. Jahrundert
1901 war der erste Flurumritt im 20. Jahrhundert. Die Reiter versammelten sich in der Hauptstraße vor den Gasthäusern Konrad und Goppelt. Hier wurde auch die Kirchweih gefeiert bis in den 1980er Jahren der Dorfplatz in der Hauptstraße 7 entstand und sie dorthin umzog.
1913 kurz vor dem 1. Weltkrieg stellten sich die Reiter an der Kapellenruine während des Ausrittes für den Fotografen auf. Der Umzug verlief wie gewohnt.
1925 wurde der Flurumritt in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Zeit nach altem Brauch gefeiert.
1937 führten die Reiter nur die zwei Traditionsfahnen mit dem bayerischen Wappen aus dem Jahr 1841 mit, eine nationalsozialistische war nicht dabei. Dadurch zeigte sich die Partei nicht interessiert und nahm offiziell nicht teil.
1949 konnte der Flurumritt erst im Herbst gefeiert werden, da im Dorf die Seuche Typhus grassierte. Zu diesem Flurumritt wurden Volkstänze von jungen, nicht verheirateten Paaren in alter Tracht einstudiert und nach dem Ritt aufgeführt. Der Tanzboden wurde über dem Misthaufen des Bauernhofes Krug aufgebaut.
1961 stand das Festzelt im „Berggarten“ in der Dorfmitte. Zum ersten Mal gab es mit Landrat Klauss einen Schirmherrn für die Veranstaltung. Neben der Erwachsenengruppe zeigte auch eine Kindergruppe Volkstänze. Wilhelm Goppelt begleitete die Volkstänzer 1961 und 1973 mit der „Quetschn“. Fritz und Hermann Minnameier studierten die Tänze ein.
1973 übernahm die Schirmherrschaft der bay. Landwirtschaftsminister Dr. Eisenmann. Die Festversammlung war zum letzten Mal vor den Gasthäusern Konrad und Goppelt. Wie immer wurden eine große und 12 kleine Birken am Festplatz aufgestellt. Im Festzelt am neuen Sportplatz fand Samstag ein Brauchtumsabend mit Volkstänzen statt.
1985 dauerte das Fest von Donnerstag bis Montag. Schirmherr war Staatssekretär Nüssel. Donnerstag fand die Raiffeisen-Gewinnsparauslosung im Festzelt statt. Danach spielten Winfried Stark und die Original Steigerwälder. Nach einem Umzug der örtlichen Vereine wurde am Freitag ein Kommersabend abgehalten. Am Samstag folgte ein Volksmusik- und Volkstanzabend mit mittelfränkischen Gruppen darunter auch das neu gegründete Pfofelder Blechla und der Pfofelder Dreigesang. Der Ausritt fand in gewohnter Weise statt. Auf der neu angelegten Grillhütte bei Langlau wurde eine Rast eingelegt. Hier spielten die Jagdhornbläser auf. Ein Bauerntag des Bay. Bauernverbandes beendete das Festwochenende am Montag.
1997 begann das Festwochenende mit einem Bauerntag am Donnerstag. Am Freitag wurde nach dem Umzug der örtlichen Vereine der Festabend im Festzelt gefeiert. Am Samstag spielte das „Original Oberkrainer Sextett“ im Zelt. Am Sonntag umrundeten, unter der Schirmherrschaft von Altbürgermeister Hermann Roth, 83 Reiter mit ihren Pferden unter andauerndem Nieselregen die Pfofelder Flur. Bereits zum dritten Mal nahm Pfarrer Martin Templin, nach 1973 und 1985, am Ritt teil und spendete den kirchlichen Segen. Wie immer wurde kurz vor dem 12 Uhr Läuten das Lied „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“ gesungen. Über 2.000 Besucher säumten die Straßenränder als die Reiter aus dem Dorf ritten. Auch dieses Mal umrahmten eine Erwachsenen- und Kindergruppe mit Volkstänzen das Fest.






















Die Feldgeschworenen (Siebner)
Die Feldgeschworenen wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter der Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Dabei üben sie das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern aus. Sie sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebnergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet.
Die Feldgeschworenen wirken bei der Abmarkung durch die staatlichen Vermessungsbehörden mit. Durch gemeindliche Satzung kann bestimmt werden, dass bei den behördlichen Vermessungen das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen den Feldgeschworenen vorbehalten ist. Sie können dabei ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) einbringen. Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters der Gemeinde nehmen die Feldgeschworene Grenzbegehungen vor. Stellen sie dabei Mängel an Grenzzeichen fest, teilen sie dies den Grundstückseigentümern mit, über Mängel an Gemeindegrenzzeichen wird der Bürgermeister informiert.
Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt. Ferne dürfen sie innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen.
Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Der Obmann prüft, ob es sich um eine Aufgabe in deren Zuständigkeitsbereich handelt.
Hauptsächlich in Franken sind die Feldgeschworenen seit dem Mittelalter nachgewiesen. Bereits im 16. Jahrhundert wurde in Ansbach auf Befehl des Markgrafen Georg Friedrich (reg. 1556 – 1603) eine Siebnerordnung ausgearbeitet, damit Grenzstreitigkeiten unter den Bauern in Zukunft vermieden werden. Sie enthielt Vorschriften, wie und wann die Marksteine zu visitieren oder zu setzen sind. Sie gab an, dass eine Person, die einen Markstein aus Bosheit ausgräbt, umwirft, ausackert oder woandershin versetzt, nach der peinlichen Hals-Gerichts-Ordnung bestraft werden sollte. Derjenige, der einen Siebner wegen seines Amtes schändete oder schmähte, musste 6 Gulden, oder wenn ein Siebner den anderen Siebner einen Lügner nannte, muss dieser 3 Gulden zahlen.
Bis 1792 wurden die Männer auch Steiner (mundartlich Staaner) genannt, da sie als Grenzzeichen bis heute Steine setzen. Die Siebner setzten sich meist aus sieben Männern zusammen. Diese ungerade Zahl garantierte bei Abstimmungen kein „Unentschieden“. Bereits am 30. Oktober 1542 wurde den Pfofeldern von ihren Grundherren erlaubt, neun Siebner zu wählen.
Mit dem Gesetz vom 16. Mai 1868 wurden die Siebner bzw. ab hier heißen sie Feldgeschworene, und die Vermessungsämter in ganz Bayern eingeführt. Die Ämter übernahmen die Aufgaben der Siebnergerichte. Als im Jahr 1900 ein neues Abmarkungsgesetz in Kraft trat, wurde auch eine neue Feldgeschworenenordnung erlassen.
Das Abmarkungsgesetz und die Feldgeschworenenordnung vom 16. Oktober 1981 bilden heute ihre Dienstanweisung. Seither sind unter dem Absatz 16/3 in Anlehnung an das Grundgesetz auch Frauen für das Amt des Feldgeschworenen zugelassen.





