Standesamt

Geburt

Beurkundung nur bei Hausgeburten; bei Geburt im Krankenhaus ist das Standesamt am Sitz des Krankenhauses zuständig.

Mitzubringen wäre:
Personalausweis oder Reisepass,

bei ehelichen Kindern: beglaubigte Abschrift Eheregister oder Eheurkunde, Geburtsurkunde der Eltern (Geburtsanzeige der Hebamme);

bei nichtehelichen Kindern: Geburtsurkunde der Mutter und – falls die Mutter verheiratet war – Nachweis über die Auflösung der Ehe/Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes.

Kontakt:

Frau Seßler
Tel. 09831/6774-14
Zimmer 3
Email: vg.sessler@ vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831/6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@ vggunzenhausen.de