Bauen und Wohnen

Hundehaltung

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und ist stets in voller Höhe zu entrichten. Sie entfällt bei einer Hundehaltung in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.

Hunde, die mehr als vier Monate alt sind, sind steuerpflichtig. Die Anmeldung zur Hundesteuer müssen Sie innerhalb eines Monats erledigen. Es werden keine Hundesteuermarken ausgegeben, als Nachweis zählt der Bescheid. Weitere Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie auf Anfrage oder Sie laden sich die Hundesteuersatzung Ihrer Wohnsitzgemeinde ganz einfach aus dem Internet herunter.

Mit unserem Online-Formular geht das Anmelden ganz einfach.

Kontakt:

Herr Kirchdörfer
Tel. 09831/6774-24
Zimmer 12
Email: vg.kirchdoerfer.d@ vggunzenhausen.de

Herr Janocha
Tel. 09831/6774-23
Zimmer 13
Email: vg.janocha@ vggunzenhausen.de